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Dies ist keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne. Eine steuerrechtliche Prüfung erfolgt nicht – für steuerliche Fragestellungen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
Bestätigen Sie Ihre Testierfähigkeit
Art des Testaments
Sie sind testierfähig — Sie dürfen ein Testament errichten.
Als nächstes wählen Sie die Art Ihres Testaments.
Einzeltestament — Sie regeln Ihren eigenen Nachlass alleine.
Berliner Testament — Sie und Ihr Ehepartner errichten gemeinsam ein Testament und setzen sich gegenseitig als Erben ein.
Treffen Sie im nächsten Schritt Ihre Wahl.
Sofern Sie verheiratet sind, wollen Sie ein gemeinsames (Berliner Testament) oder ein jeweiliges Einzeltestament errichten?
Über Sie
Sie haben sich für ein Einzeltestament entschieden.
Damit Ihr Testament rechtsgültig wird, brauchen wir zuerst Ihre persönlichen Daten — Name, Geburtsdatum und Wohnort.
Diese Angaben kommen später wortgleich in Ihr Testament.
Es dauert nur eine Minute.
Vorname(n)
Vorname
Nachname
Geburtsdatum und -ort
Aktuelle Adresse
Ihre Familie
Sie haben Ihre persönlichen Angaben eingetragen.
Jetzt geht es um Ihre Familie — Ehepartner/in, Kinder und gegebenenfalls Eltern oder Geschwister.
Wir brauchen das, weil das deutsche Erbrecht anhand Ihrer Familie festlegt, wer ohne Testament wie viel erbt — und wer einen Pflichtteil hat.
Sie geben nur an, wer existiert — Sie entscheiden später, wer was bekommt.
Familienstand
Haben Sie einen Ehevertrag?
Bei einem bestehenden Ehevertrag ist eine Abstimmung mit Ihrem Testament besonders wichtig, um sicherzustellen, dass beide Regelungen optimal zusammenwirken.
Damit Ihr Testament rechtssicher ist und genau Ihren Wünschen entspricht, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung mit unserer Wille & Würde Fachanwältin – über 20 Jahre Erfahrung im Erbrecht.
Haben Sie Kinder?
Vermögen
Ihre Familie haben wir erfasst.
Jetzt sammeln wir Ihr Vermögen — Immobilien, Konten, Wertgegenstände, Fahrzeuge, was auch immer Sie hinterlassen möchten.
Sie müssen nicht jeden Cent angeben — eine grobe Übersicht reicht aus.
Im nächsten Schritt sehen Sie, wie das Gesetz Ihren Nachlass ohne Testament verteilen würde.
Welche Vermögenswerte besitzen Sie?
Fügen Sie Ihre Vermögenswerte hinzu und geben Sie für jeden einen Namen und geschätzten Wert an.
Eine Übersicht Ihres Vermögens hilft bei der Berechnung der Pflichtteile. Eine grobe Schätzung genügt – die genauen Werte werden im Erbfall ermittelt.
Vermögenswert hinzufügen:
Verbindlichkeiten hinzufügen:
Was ohne Testament passieren würde
Sie haben Ihre Familie eingetragen.
Auf dieser Basis zeigen wir Ihnen jetzt, wie das deutsche Erbrecht Ihr Vermögen ohne Testament aufteilen würde.
So sähe Ihr Nachlass heute aus.
So würde Ihr Vermögen aufgeteilt:
So sieht das deutsche Gesetz Ihre Familie.
Es ist eine grobe Standardregel für alle — sie kennt Ihre Beziehungen nicht, schaut nicht auf Ihre Wünsche und entscheidet pauschal nach Verwandtschaftsgrad.
Alle Erben landen automatisch in einer Erbengemeinschaft und müssen sich über jedes Stück gemeinsam einigen — vom Haus bis zum Familienschmuck.
Das endet häufig in Streit, langen Verfahren und Kompromissen, die niemand wirklich wollte.
Mit Ihrem eigenen Testament entscheiden Sie selbst, wer was bekommt.
Nachlass aufteilen
Sie haben Ihr Vermögen aufgezählt.
Sie haben Ihre Familie erfasst.
Und Sie haben gesehen, wie das deutsche Erbrecht Ihren Nachlass ohne Testament aufteilen würde.
Jetzt gestalten Sie Ihr Testament selbst — und sorgen dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Willen verteilt wird, nicht nach dem starren Gesetz.
So vermeiden Sie Streit in der Familie und können einzelne Personen oder Gegenstände gezielt bedenken.
Keine Sorge — wir führen Sie Schritt für Schritt durch.
Zuerst drei Begriffe in einer Minute.
Drei Begriffe, die Sie gleich brauchen werden
Im deutschen Erbrecht gibt es drei Wörter, die Sie gleich brauchen.
Erbe. Bekommt einen Anteil am gesamten Nachlass — zum Beispiel die Hälfte. Wird Rechtsnachfolger und übernimmt auch Schulden und Verpflichtungen.
Vermächtnis. Eine konkrete einzelne Zuwendung — zum Beispiel „das Auto", „10.000 €" oder „meine Briefmarkensammlung". Kein Anteil am Gesamtnachlass.
Vermächtnisnehmer. Die Person oder Organisation, die ein Vermächtnis bekommt. Sie ist kein Erbe, hat aber einen Anspruch gegen die Erben.
Das Schaubild unten begleitet Sie dabei — es zeigt die drei Rollen nebeneinander, damit Sie sie sich besser vorstellen können.
Beispiel: Sie setzen Ihren Sohn als Erben ein und bestimmen, dass Ihre Nichte das Auto bekommt. Dann erbt der Sohn alles — ist also Erbe — und muss das Auto an die Nichte herausgeben. Die Nichte ist Vermächtnisnehmerin.
Sie kennen jetzt Erbe, Vermächtnis und Vermächtnisnehmer.
Im nächsten Schritt sagen Sie, wer aus Ihrem Nachlass etwas bekommen soll.
Personen aus Ihrer Familie sind schon eingetragen — Sie können weitere ergänzen.
Sie entscheiden für jede Person, ob sie Erbe oder Vermächtnisnehmer sein soll.
Wer soll etwas aus Ihrem Nachlass bekommen?
Listen Sie alle Personen und Organisationen auf, die etwas erhalten sollen – egal ob als Erbe (mit Anteil am Nachlass) oder als Vermächtnisnehmer (bekommt eine bestimmte Sache). Im nächsten Schritt ordnen Sie die Vermögenswerte per Drag & Drop zu.
Kurz zur Erinnerung
- Erbe
- Anteil am Gesamtnachlass
- Vermächtnisnehmer
- eine bestimmte Zuwendung
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige – auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder und Enkel, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das System verhindert automatisch Unterschreitungen.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft.
Das bedeutet: Alle Erben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich, wichtige Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit, einzelne Gegenstände können nicht alleine verkauft werden.
Tipp: Um Streit zu vermeiden, können Sie konkrete Vermögenswerte über Vermächtnisse zuweisen.
Sie haben Ihre Vermögenswerte angegeben.
Sie haben festgelegt, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer sein soll.
Jetzt teilen wir Ihren Nachlass auf.
Es sind nur noch wenige Klicks.
Nachlass aufteilen
Sie haben Ihre Vermögenswerte angegeben.
Sie haben festgelegt, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer sein soll.
Jetzt teilen wir Ihren Nachlass auf.
Es sind nur noch wenige Klicks.
Drei Wege, jemandem etwas zu hinterlassen
Damit Sie gleich wissen, in welche Schublade welches Vermögen gehört.Es gibt drei Wege, jemandem etwas aus Ihrem Nachlass zu hinterlassen — zwei für Erben und einen für Vermächtnisnehmer.
1. Erbe mit Teilungsanordnung (der Standardfall): Sie bestimmen, welche konkrete Sache welcher Erbe bekommt — zum Beispiel das Haus an Ihren Sohn. Die Sache wird auf seinen Erbteil angerechnet. Er bekommt also insgesamt nicht mehr als die anderen — nur einen Teil seines Erbes als Sache statt als Geld.
2. Erbe mit Vorausvermächtnis (eher selten): Die Sache geht „obendrauf" — zusätzlich zum normalen Erbteil. Damit bevorzugen Sie diesen Erben gegenüber den anderen.
3. Vermächtnisnehmer mit Vermächtnis: Diese Person ist kein Erbe. Sie hat nur einen Anspruch gegen die Erben auf eine bestimmte Sache und muss diese aktiv einfordern.
Im nächsten Schritt ordnen Sie jeden Vermögenswert einem dieser drei Wege zu.
Vermögen zuordnen
Ziehen Sie jeden Vermögenswert aus dem Pool oben in die passende farbige Schublade.Erben
erhalten Anteile am GesamtnachlassVermächtnisnehmer
erhalten konkrete Sachen/Beträge — sind keine ErbenErsatz-Erben festlegen
Bestimmen Sie für jeden Erben, wer nachrücken soll, falls dieser die Erbschaft ausschlägt oder vor Ihnen verstirbt.
Falls ein Erbe vor Ihnen verstirbt oder die Erbschaft ausschlägt, regelt die Ersatzerbfolge, wer an dessen Stelle tritt. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, was möglicherweise nicht Ihrem Willen entspricht.
Übersicht & Vollstreckung
Zusammenfassung Ihrer Verfügungen
Prüfen Sie Ihre bisherigen Angaben und legen Sie optional eine Testamentsvollstreckung fest.
Möchten Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen?
Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um und verwaltet den Nachlass nach Ihren Wünschen.
Wer soll Testamentsvollstrecker werden?
Konto & Speicherung
Möchten Sie Ihre Daten sicher speichern?
Mit einem kostenlosen Konto können Sie Ihr Testament jederzeit abrufen und ändern.
Warum ein Konto erstellen?
- Ihre Daten werden verschlüsselt und sicher in der Cloud gespeichert
- Testament jederzeit ändern und anpassen
- Zugriff von jedem Gerät
- Keine Daten gehen verloren
Ihre Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und niemals an Dritte weitergegeben.
Ihr Testament
Ihre Testament-Vorlage ist fertig!
Bitte schreiben Sie den folgenden Text vollständig handschriftlich ab.
So geht's weiter
- 1 Schreiben Sie den Text vollständig von Hand ab
- 2 Unterschreiben Sie mit Ort und Datum
- 3 Bewahren Sie das Original sicher auf, z. B. beim Amtsgericht