Willkommen bei Ihrem Testament
In den nächsten Minuten führen wir Sie durch alle wichtigen Fragen. Nehmen Sie sich Zeit – Sie können jederzeit pausieren und später fortfahren.
Nur wenige Minuten Zeit und grundlegende Informationen über Ihre Familie und Ihr Vermögen.
Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar.
Voraussetzungen prüfen
Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Testierfähigkeit nach § 2229 BGB ist zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments. Fehlt sie, ist das Testament unwirksam.
Wie heißen Sie?
Ihr vollständiger Name, wie er im Testament erscheinen soll.
Ihr vollständiger Name ist zwingend erforderlich, damit das Testament eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann. Nach § 2247 BGB muss ein eigenhändiges Testament mit Vor- und Familienname unterschrieben werden.
Wann und wo wurden Sie geboren?
Diese Angaben helfen bei der eindeutigen Identifikation.
Geburtsdatum und -ort dienen der zweifelsfreien Identifikation im Erbfall. Bei der Testamentseröffnung wird geprüft, ob das Testament zur verstorbenen Person gehört.
Ihr Familienstand bestimmt, wer nach dem Gesetz erben würde und wer Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil hat. Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht und nicht entzogen werden kann. Ehepartner haben dabei besondere Rechte, die wir berücksichtigen müssen.
Wie ist Ihr Familienstand?
Dies ist wichtig für die Pflichtteilsregelungen.
Der Familienstand beeinflusst die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsansprüche erheblich. Nach § 1931 BGB hat der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht und nach § 2303 BGB einen Pflichtteilsanspruch.
Der Güterstand regelt, wie das Vermögen zwischen Ehepartnern aufgeteilt ist. Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft – dabei bleibt das Vermögen getrennt, aber bei einer Scheidung oder im Erbfall wird der Zugewinn ausgeglichen. Das beeinflusst, wie viel Ihr Partner erbt.
Welcher Güterstand liegt vor?
Der Güterstand beeinflusst die Höhe des gesetzlichen Erbteils Ihres Ehepartners erheblich.
Der Güterstand bestimmt die gesetzliche Erbquote des Ehegatten. Bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil des Ehegatten um ein Viertel (§ 1371 BGB). Dies ist entscheidend für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.
Kinder (auch adoptierte) haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Das bedeutet: Selbst wenn Sie Ihre Kinder nicht als Erben einsetzen, steht ihnen mindestens die Hälfte dessen zu, was sie nach Gesetz erben würden. Wir brauchen diese Information, um Ihr Testament so zu gestalten, dass es später keine bösen Überraschungen gibt.
Haben Sie Kinder?
Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.
Kinder (auch adoptierte) haben nach § 2303 BGB einen Pflichtteilsanspruch von mindestens der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Dies kann nicht durch Testament entzogen werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor (§ 2333 BGB).
Als Erbe bezeichnen wir die Person(en), die Ihr gesamtes Vermögen übernimmt – mit allen Rechten und Pflichten. Erben treten in Ihre Fußstapfen: Sie erhalten nicht nur Geld und Besitz, sondern auch eventuelle Schulden. Sie können mehrere Erben einsetzen und festlegen, wer welchen Anteil bekommt. Die Anteile müssen zusammen 100% ergeben.
Wer soll Ihr Erbe erhalten?
Wählen Sie die Personen aus oder fügen Sie neue hinzu.
Schnellauswahl aus Ihren Angaben:
Nach § 1937 BGB können Sie durch Testament bestimmen, wer Ihr Erbe sein soll. Sie können eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen und die Erbquoten frei bestimmen (beachten Sie jedoch die Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger).
Das Leben ist unvorhersehbar – was passiert, wenn ein eingesetzter Erbe vor Ihnen stirbt? Ohne Ersatzerben würde dann die gesetzliche Erbfolge greifen, die möglicherweise nicht Ihrem Willen entspricht. Mit einem Ersatzerben bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall erben soll.
Wer soll erben, wenn ein Erbe vor Ihnen verstirbt?
Ersatzerben sichern Ihren letzten Willen ab, falls ein eingesetzter Erbe nicht mehr leben sollte.
Ohne Ersatzerben würde bei Wegfall eines Erben die gesetzliche Erbfolge eintreten, was möglicherweise nicht Ihrem Willen entspricht.
Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentform für Ehepaare: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Der überlebende Partner erbt alles, die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern. Wichtig: Nach dem Tod des ersten Partners ist das Testament in der Regel bindend und kann nicht mehr einseitig geändert werden.
Möchten Sie ein gemeinschaftliches Testament?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein.
Beim Berliner Testament nach § 2269 BGB setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des längerlebenden Elternteils (Schlusserben). Kinder können jedoch ihren Pflichtteil einfordern.
Bei einer Enterbung schließen Sie eine Person ausdrücklich von Ihrem Erbe aus. Wichtig zu wissen: Nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern behalten trotz Enterbung ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Das bedeutet, sie können die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld einfordern – nur ohne Besitz oder Mitspracherecht am Nachlass.
Möchten Sie jemanden vom Erbe ausschließen?
Sie können gesetzliche Erben vom Erbe ausschließen (enterben).
Die Erfassung Ihrer Vermögensarten hilft uns, Ihr Testament präziser zu gestalten. Sie können später festlegen, wer welche konkreten Vermögenswerte erhalten soll – das verhindert Streit unter Ihren Erben und sorgt für Klarheit.
Welche Vermögensarten gehören zu Ihrem Nachlass?
Wählen Sie alle zutreffenden Kategorien aus. Diese Information hilft bei der optionalen Teilungsanordnung.
Mit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB legen Sie fest, wer welche konkreten Gegenstände erhält. Die Erbquoten bleiben dabei unverändert – es wird nur geregelt, WIE der Nachlass aufgeteilt wird, nicht WIE VIEL jeder bekommt. Das verhindert Streit unter den Erben.
Möchten Sie festlegen, wer welche Vermögenswerte erhält?
Ihre Erbquoten bleiben dabei unverändert. Sie legen nur fest, WER WAS bekommt.
Ein Vermächtnis ist anders als das Erbe: Hier bestimmen Sie, dass eine bestimmte Person einen einzelnen Gegenstand oder Geldbetrag bekommt – ohne Miterbe zu werden. Der Empfänger hat dann einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe. So können Sie z.B. die Familienerbstücke gezielt weitergeben.
Möchten Sie bestimmte Gegenstände an bestimmte Personen vermachen?
Zum Beispiel: "Meine Uhr soll an meinen Enkel gehen."
Ein Vermächtnis nach § 1939 BGB überträgt einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen, ohne dass diese Erben werden. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe.
Wenn beide Eltern sterben, muss das Familiengericht einen Vormund für minderjährige Kinder bestimmen. Ihr Testament ist für das Gericht ein wichtiger Hinweis. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Kinder bei einer Vertrauensperson aufwachsen und nicht bei jemandem, den Sie sich nicht gewünscht hätten.
Wer soll sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmern?
Bestimmen Sie, wer im Falle Ihres Todes (und des anderen Elternteils) die Sorge für Ihre Kinder übernehmen soll.
Ein Testamentsvollstrecker ist eine neutrale Person, die Ihren Nachlass verwaltet und Ihr Testament umsetzt. Das ist besonders sinnvoll, wenn Streit zwischen Erben droht, minderjährige Erben vorhanden sind, oder der Nachlass kompliziert ist (z.B. Immobilien, Firmenanteile). Der Vollstrecker sorgt dafür, dass alles nach Ihrem Willen läuft.
Soll ein Testamentsvollstrecker den Nachlass abwickeln?
Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung Ihres letzten Willens.
Ein Testamentsvollstrecker nach § 2197 BGB ist besonders sinnvoll bei:
- Komplexen Vermögensverhältnissen
- Minderjährigen Erben
- Konfliktpotential zwischen Erben
- Unternehmensnachfolge
Wichtige Formvorschriften
Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Ihre Angaben im Überblick
Bitte prüfen Sie alle Angaben sorgfältig. Sie können einzelne Bereiche noch bearbeiten.
Ihr rechtssicheres Testament ist fertig!
Mit einem abgeschlossenen Testament sind Sie und Ihre Liebsten abgesichert – und haben endlich Ruhe in dieser wichtigen Angelegenheit.
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