Der Ratgeber

Ihr Wegweiser durch die wichtigen Momente des Lebens

Alles über Testamente

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erben soll. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Definition und Bedeutung

Ein Testament (auch "letzter Wille" oder "letztwillige Verfügung" genannt) ist ein Rechtsdokument, mit dem Sie bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Es ist eines der wichtigsten Dokumente, die Sie in Ihrem Leben erstellen können.

Warum ist ein Testament wichtig?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Der Staat bestimmt, wer Ihr Erbe antritt. Oft entspricht dies nicht dem, was Sie sich wünschen. Mit einem Testament können Sie:

  • Bestimmte Personen bevorzugen oder ausschließen
  • Nicht-Verwandte (z.B. Lebensgefährten) bedenken
  • Gemeinnützige Organisationen unterstützen
  • Streitigkeiten unter Erben vermeiden
  • Vermächtnisse für einzelne Gegenstände festlegen

Was kann im Testament geregelt werden?

Sie können festlegen: Wer erbt welchen Anteil, wer erhält bestimmte Gegenstände (Vermächtnis), wer soll Testamentsvollstrecker sein, und welche Auflagen oder Bedingungen gelten sollen.

Unser Tipp

Erstellen Sie Ihr Testament so früh wie möglich. Niemand weiß, was morgen passiert. Mit Wille & Würde können Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Testament erstellen.

Handschriftliches vs. notarielles Testament

In Deutschland gibt es zwei Hauptformen: das eigenhändige (handschriftliche) Testament und das notarielle Testament. Beide haben Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten.

Das handschriftliche Testament

Das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB ist die häufigste Form in Deutschland. Es muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Computer-Ausdrucke sind ungültig!

Vorteile:

  • Kostenlos erstellbar
  • Jederzeit änderbar
  • Kein Notar erforderlich
  • Schnell erstellt

Nachteile:

  • Formfehler können zur Unwirksamkeit führen
  • Kann leichter angefochten werden
  • Gefahr, dass es nicht gefunden wird

Das notarielle Testament

Beim notariellen Testament nach § 2232 BGB wird der letzte Wille vor einem Notar erklärt und beurkundet.

Vorteile:

  • Rechtssichere Formulierung durch Experten
  • Wird automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert
  • Ersetzt häufig den Erbschein
  • Geringere Anfechtungsgefahr

Nachteile:

  • Kosten abhängig vom Nachlasswert
  • Termin beim Notar erforderlich

Unser Tipp

Für die meisten Fälle reicht ein gut formuliertes handschriftliches Testament. Mit unserer Vorlage erhalten Sie rechtssichere Formulierungen, die Sie nur noch abschreiben müssen.

Formvorschriften nach § 2247 BGB

Damit Ihr Testament gültig ist, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden: vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Wir erklären die Details.

Die vier zwingenden Voraussetzungen

Damit ein eigenhändiges Testament wirksam ist, müssen nach § 2247 BGB folgende Anforderungen erfüllt sein:

1. Vollständige Handschriftlichkeit

Der gesamte Text muss eigenhändig mit der Hand geschrieben sein. Computerausdrucke, Schreibmaschine oder Diktate sind ungültig. Auch wenn Sie normalerweise eine unleserliche Handschrift haben – bemühen Sie sich um Lesbarkeit!

2. Eigenhändige Unterschrift

Am Ende des Testaments muss Ihre vollständige Unterschrift stehen (Vor- und Nachname). Die Unterschrift sollte dem Text folgen, nicht darüber oder daneben stehen.

3. Datum und Ort (empfohlen)

Obwohl rechtlich nicht zwingend, ist die Angabe von Datum und Ort sehr wichtig. Bei mehreren Testamenten gilt immer das aktuellste. Ohne Datum kann die Reihenfolge unklar sein.

4. Erkennbarkeit des Testierwillens

Aus dem Dokument muss klar hervorgehen, dass es sich um ein Testament handelt. Überschriften wie "Mein Testament" oder "Mein letzter Wille" sind empfehlenswert.

Häufige Formfehler

  • Testament am Computer geschrieben und nur unterschrieben
  • Unterschrift fehlt oder ist an falscher Stelle
  • Testament von jemand anderem geschrieben
  • Unleserliche Handschrift
  • Nachträgliche Änderungen ohne neue Unterschrift

Unser Service

Mit Wille & Würde erstellen wir Ihnen eine perfekte Vorlage. Sie müssen diese nur noch sorgfältig abschreiben und unterschreiben – fertig ist Ihr rechtssicheres Testament.

Erbschaft & Nachlass

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Erfahren Sie, wer in welcher Reihenfolge erbt und wie die Anteile verteilt werden.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt. Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt. Erben einer höheren Ordnung schließen alle nachfolgenden Ordnungen aus.

Die Erbenordnungen

1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder

2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)

3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins)

4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Sonderstellung des Ehegatten

Der Ehegatte/Lebenspartner ist kein Verwandter, erbt aber neben den Verwandten:

  • Neben Erben 1. Ordnung: 1/4 des Nachlasses
  • Neben Erben 2. Ordnung: 1/2 des Nachlasses
  • Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft: zusätzlich 1/4

Beispiel

Verstirbt ein Ehemann mit zwei Kindern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt die Ehefrau 1/2, die beiden Kinder je 1/4.

Wichtiger Hinweis

Unverheiratete Partner und Stiefkinder erben ohne Testament nichts. Nur ein Testament kann hier für Absicherung sorgen.

Pflichtteil: Wer hat Anspruch?

Auch wenn Sie jemanden im Testament nicht berücksichtigen, kann ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Wir erklären, wer berechtigt ist und wie hoch der Anspruch ist.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für bestimmte nahe Angehörige. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
  • Eltern (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden)

Wer ist NICHT pflichtteilsberechtigt?

  • Geschwister
  • Unverheiratete Partner
  • Schwiegereltern, Schwiegerkinder
  • Großeltern

Berechnung des Pflichtteils

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern, Nachlasswert 400.000 €. Der Erblasser enterbt ein Kind per Testament.

Gesetzlicher Erbteil des Kindes wäre 1/4 = 100.000 €
Pflichtteil = Hälfte davon = 50.000 €

Kann man den Pflichtteil entziehen?

Nur in extremen Ausnahmefällen (z.B. Mordversuch am Erblasser). Eine Enterbung allein reicht nicht – der Pflichtteil bleibt bestehen.

Erbschaftssteuer: Das müssen Sie wissen

Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes fallen unterschiedliche Steuern an. Wir zeigen Ihnen die Freibeträge und Steuersätze.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer?

Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag. Nur der Betrag, der diesen übersteigt, wird versteuert. Die Höhe hängt von der Steuerklasse ab.

Persönliche Freibeträge (Stand 2025)

  • Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern/Großeltern: 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
  • Alle anderen (inkl. unverheiratete Partner): 20.000 €

Die Steuerklassen

Steuerklasse I: Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern (7-30%)

Steuerklasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern (15-43%)

Steuerklasse III: Alle anderen (30-50%)

Beispiel

Ein Kind erbt 600.000 €:
Freibetrag: 400.000 €
Zu versteuern: 200.000 €
Steuersatz (Klasse I): 11%
Erbschaftssteuer: 22.000 €

Steuer sparen

Durch geschickte Nachlassplanung und Schenkungen zu Lebzeiten kann die Steuerlast legal minimiert werden. Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu!

Vorsorge treffen

Vorsorgevollmacht erstellen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie selbst nicht mehr können. Ein wichtiges Dokument für jeden Erwachsenen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind – etwa bei Demenz, Unfall oder schwerer Krankheit.

Warum ist sie so wichtig?

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – das kann ein Fremder sein! Auch Ehepartner und Kinder dürfen ohne Vollmacht nicht für Sie entscheiden.

Was kann geregelt werden?

  • Gesundheitssorge: Entscheidungen über ärztliche Behandlungen
  • Aufenthaltsbestimmung: Wo Sie wohnen, Pflegeheim etc.
  • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien
  • Behördenangelegenheiten: Kontakt mit Ämtern und Versicherungen
  • Post und Telekommunikation: Öffnen von Briefen etc.

Form und Gültigkeit

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Registrierung

Die Vollmacht kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden (Kosten ca. 20 €). So findet das Betreuungsgericht sie im Ernstfall.

Patientenverfügung: Ihre Wünsche festhalten

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr äußern können.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung nach § 1901a BGB ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Typische Regelungen

  • Künstliche Beatmung: Ja oder Nein?
  • Künstliche Ernährung über Magensonde
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Dialyse und andere lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerzbehandlung (auch wenn sie das Leben verkürzt)
  • Organspende

Für welche Situationen gilt sie?

Typische Szenarien, die in einer Patientenverfügung geregelt werden:

  • Endstadium einer unheilbaren Krankheit
  • Dauerhafter Verlust der Entscheidungsfähigkeit (z.B. Wachkoma)
  • Fortgeschrittene Demenz
  • Unmittelbar bevorstehender Tod

Wie konkret muss sie sein?

Der Bundesgerichtshof fordert möglichst konkrete Formulierungen. Allgemeine Aussagen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind oft nicht ausreichend.

Wichtiger Hinweis

Kombinieren Sie die Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht. Nur so kann Ihre Vertrauensperson sicherstellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Betreuungsverfügung verstehen

Falls das Gericht einen Betreuer bestellen muss, können Sie vorher festlegen, wen Sie sich wünschen – und wen Sie ausschließen möchten.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, wen es als rechtlichen Betreuer bestellen soll – und wen nicht. Sie greift, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben oder diese nicht ausreicht.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht

  • Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigte Person handelt sofort ohne Gericht
  • Betreuungsverfügung: Gericht bestellt Betreuer, berücksichtigt aber Ihre Wünsche

Was kann geregelt werden?

  • Welche Person soll Betreuer werden?
  • Welche Person soll auf keinen Fall Betreuer werden?
  • Persönliche Wünsche für die Betreuung (z.B. Verbleib in eigener Wohnung)
  • Werte und Einstellungen, die berücksichtigt werden sollen

Wann wird sie wichtig?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder der Bevollmächtigte ausfällt (Tod, eigene Krankheit), muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Dann ist die Betreuungsverfügung Ihre Stimme.

Unser Tipp

Die Kombination ist ideal: Vorsorgevollmacht als Hauptdokument und Betreuungsverfügung als Absicherung für den Fall, dass die Vollmacht nicht greift.

Im Trauerfall

Erste Schritte nach einem Todesfall

Was müssen Sie tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist? Wir führen Sie durch die wichtigsten Schritte in den ersten Stunden und Tagen.

Sofort (in den ersten Stunden)

  • Arzt verständigen: Ein Arzt muss den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen
  • Angehörige informieren: Enge Familienmitglieder benachrichtigen
  • Wichtige Dokumente sichern: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Testament

Innerhalb von 24-36 Stunden

  • Bestattungsunternehmen beauftragen: Sie kümmern sich um Überführung und viele Formalitäten
  • Arbeitgeber informieren: Sowohl eigener als auch der des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde beantragen: Beim Standesamt des Sterbeorts

In den ersten Tagen

  • Versicherungen informieren (Lebensversicherung, Unfallversicherung, etc.)
  • Bank informieren (Konto sperren lassen)
  • Vermieter benachrichtigen
  • Laufende Verträge kündigen (Handy, Strom, etc.)
  • Testament beim Nachlassgericht abgeben (falls vorhanden)

Wichtige Fristen

Erbausschlagung: 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls
Steuererklärung: Die Erben müssen ggf. noch offene Steuererklärungen des Verstorbenen abgeben

Bestattung planen

Erdbestattung, Feuerbestattung oder alternative Formen? Wir erklären die verschiedenen Möglichkeiten und worauf Sie bei der Planung achten sollten.

Die wichtigsten Bestattungsarten

Erdbestattung

Die traditionelle Form: Der Sarg wird in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Kosten: ca. 3.000 - 8.000 €

Feuerbestattung (Urnenbestattung)

Der Verstorbene wird eingeäschert. Die Urne kann auf einem Friedhof, in einem Friedwald oder auf See beigesetzt werden. Kosten: ca. 2.000 - 5.000 €

Baumbestattung (Friedwald)

Die Asche wird an den Wurzeln eines Baumes in einem Naturfriedhof beigesetzt. Kosten: ca. 2.500 - 6.000 €

Seebestattung

Die Urne wird auf offener See beigesetzt. Nur in Nord- und Ostsee möglich. Kosten: ca. 3.000 - 5.000 €

Was Sie beachten sollten

  • Hat der Verstorbene Wünsche geäußert?
  • Gibt es ein Familiengrab?
  • Soll es eine Trauerfeier geben?
  • Welches Budget steht zur Verfügung?

Kostenfaktor Grabpflege

Bei Erdbestattungen fallen langfristige Kosten für die Grabpflege an (200-600 € pro Jahr). Bei Baumbestattungen entfällt dies.

Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument für viele Formalitäten. Erfahren Sie, wo und wie Sie diese beantragen können.

Was ist die Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person offiziell bestätigt. Sie enthält Namen, Geburtsdatum, Sterbedatum und -ort des Verstorbenen.

Wozu wird sie benötigt?

  • Kündigung von Verträgen (Mietvertrag, Versicherungen etc.)
  • Auflösung von Bankkonten
  • Beantragung des Erbscheins
  • Auszahlung von Lebensversicherungen
  • Rentenansprüche geltend machen
  • Grundbuchänderungen

Wie beantrage ich sie?

Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes (nicht des Wohnortes!) beantragt. In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.

Benötigte Unterlagen

  • Totenschein vom Arzt
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil

Kosten und Anzahl

Eine Sterbeurkunde kostet ca. 12 € pro Exemplar. Bestellen Sie mindestens 5-10 Exemplare, da viele Stellen Originale verlangen.

Rechtliche Grundlagen

Testierfähigkeit nach § 2229 BGB

Wer kann ein Testament errichten? Wir erklären die rechtlichen Voraussetzungen und was passiert, wenn die Testierfähigkeit angezweifelt wird.

Was bedeutet Testierfähigkeit?

Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein rechtswirksames Testament zu errichten. Sie ist in § 2229 BGB geregelt und setzt voraus, dass der Erblasser die Bedeutung seiner Erklärung erkennen und nach dieser Einsicht handeln kann.

Wer ist testierfähig?

  • Grundsätzlich jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren nur notarielles Testament
  • Keine volle Geschäftsfähigkeit erforderlich

Wann fehlt die Testierfähigkeit?

Testierunfähig ist, wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung des Testaments zu erkennen:

  • Fortgeschrittene Demenz
  • Schwere psychische Erkrankungen
  • Starker Einfluss von Medikamenten oder Alkohol
  • Akute Verwirrtheitszustände

Was passiert bei Zweifeln?

Wird die Testierfähigkeit nach dem Tod angezweifelt, kann das Testament angefochten werden. Dann müssen Gerichte oft anhand von Arztberichten und Zeugenaussagen entscheiden.

Unser Tipp

Bei älteren Personen oder bekannten Erkrankungen: Lassen Sie die Testierfähigkeit ärztlich attestieren. Das schützt vor späteren Anfechtungen.

Berliner Testament für Ehepaare

Das gemeinschaftliche Testament ist bei Ehepaaren sehr beliebt. Lernen Sie die Vor- und Nachteile sowie wichtige Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder (oder andere Schlusserben).

Vorteile

  • Der überlebende Partner ist finanziell abgesichert
  • Einfache und klare Regelung
  • Kinder können nicht sofort erben und den Partner "verdrängen"
  • Gemeinsamer Wille der Eheleute wird dokumentiert

Nachteile und Risiken

  • Pflichtteilsproblematik: Kinder können ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils fordern
  • Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende das Testament meist nicht mehr ändern
  • Steuerliche Nachteile: Freibeträge der Kinder werden beim ersten Erbfall nicht genutzt

Die Pflichtteilsstrafklausel

Um zu verhindern, dass Kinder beim ersten Todesfall den Pflichtteil fordern, kann eine Strafklausel aufgenommen werden: Wer den Pflichtteil fordert, wird auch beim zweiten Erbfall enterbt.

Formvorschriften

Ein handschriftliches Berliner Testament muss von einem Ehegatten vollständig handschriftlich geschrieben werden. Beide müssen unterschreiben.

Testament anfechten: Wann ist das möglich?

Unter bestimmten Umständen kann ein Testament angefochten werden. Wir erklären die Gründe und das Verfahren.

Wann kann ein Testament angefochten werden?

Die Anfechtung ist in den §§ 2078 ff. BGB geregelt. Es gibt drei Hauptgründe:

1. Irrtum (§ 2078 Abs. 1 BGB)

  • Inhaltsirrtum: Der Erblasser wusste nicht, was er erklärt hat
  • Erklärungsirrtum: Der Erblasser hat sich verschrieben/versprochen

2. Irrtum über wesentliche Umstände (§ 2078 Abs. 2 BGB)

  • Motivirrtum: z.B. Annahme, ein Kind sei nicht das eigene
  • Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten, dessen Existenz unbekannt war

3. Drohung oder Täuschung (§ 2078 Abs. 2 BGB)

  • Der Erblasser wurde zur Testamentserrichtung gezwungen
  • Der Erblasser wurde durch Lügen manipuliert

Wer kann anfechten?

Nur derjenige, dem die Anfechtung unmittelbar zugutekommt – also wer ohne das Testament erben würde.

Fristen

Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds erfolgen, spätestens jedoch 30 Jahre nach dem Erbfall.

Folgen der Anfechtung

Bei erfolgreicher Anfechtung wird das Testament (oder nur die angefochtene Verfügung) unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge oder ein früheres Testament.

Praktische Tipps

Testament sicher aufbewahren

Wo sollten Sie Ihr Testament aufbewahren, damit es im Ernstfall gefunden wird? Die amtliche Verwahrung und andere sichere Optionen.

Warum ist die Aufbewahrung so wichtig?

Ein Testament nützt nichts, wenn es nach Ihrem Tod nicht gefunden wird. Und wenn es in falsche Hände gerät, könnte es sogar vernichtet werden.

Die sicherste Option: Amtliche Verwahrung

Sie können Ihr handschriftliches Testament beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegen:

  • Kosten: einmalig ca. 75 € (abhängig vom Nachlasswert)
  • Automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister
  • Garantiert, dass es im Todesfall gefunden wird
  • Schutz vor Verlust, Beschädigung oder Vernichtung

Zentrales Testamentsregister (ZTR)

Bei der amtlichen Verwahrung wird Ihr Testament automatisch im ZTR registriert. Im Todesfall fragt jedes Standesamt dort nach – so wird Ihr Testament garantiert gefunden.

Alternative Aufbewahrungsorte

  • Zu Hause: Nur empfehlenswert, wenn Vertrauenspersonen den Ort kennen
  • Bankschließfach: Vorsicht! Erben kommen ohne Erbschein oft nicht an den Inhalt
  • Beim Rechtsanwalt: Möglich, aber ohne ZTR-Registrierung nicht garantiert auffindbar

Unser Tipp

Investieren Sie die 75 € für die amtliche Verwahrung. Es ist die einzige Methode, die garantiert, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Testament ändern oder widerrufen

Lebensumstände ändern sich. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Testament anpassen oder durch ein neues ersetzen können.

Können Sie Ihr Testament jederzeit ändern?

Ja! Ein Einzeltestament können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Anders sieht es beim gemeinschaftlichen Testament aus.

Möglichkeiten der Änderung

1. Neues Testament errichten

Ein neues Testament widerruft automatisch alle früheren Testamente, die im Widerspruch stehen. Schreiben Sie zur Sicherheit: "Ich widerrufe alle früheren Testamente."

2. Widerrufstestament

Sie können auch nur den Widerruf erklären, ohne ein neues Testament zu erstellen. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge.

3. Vernichtung

Zerreißen oder Vernichten des Testaments gilt als Widerruf. Achtung: Funktioniert nicht bei amtlich verwahrten Testamenten!

4. Ergänzungen (Nachtrag)

Kleinere Ergänzungen können Sie handschriftlich mit Datum und Unterschrift an das bestehende Testament anfügen.

Sonderfall: Gemeinschaftliches Testament

Beim Berliner Testament können Sie zu Lebzeiten beider Partner durch gemeinsame Erklärung widerrufen. Nach dem Tod eines Partners ist der Überlebende meist gebunden!

Wann sollten Sie Ihr Testament prüfen?

  • Nach Heirat oder Scheidung
  • Geburt von Kindern oder Enkeln
  • Tod eines Erben
  • Wesentliche Vermögensänderungen
  • Alle 5-10 Jahre als Routine-Check

Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten?

Social Media, E-Mail, Cloud-Speicher – was passiert mit Ihren digitalen Daten? So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass.

Was ist der digitale Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle Ihre Online-Konten, gespeicherten Daten und digitalen Vermögenswerte:

  • E-Mail-Konten (Gmail, Outlook, etc.)
  • Social Media (Facebook, Instagram, etc.)
  • Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive, iCloud)
  • Online-Banking und PayPal
  • Streaming-Dienste (Netflix, Spotify)
  • Kryptowährungen
  • Online-Shops mit Guthaben

Was sagt das Recht?

Der BGH hat 2018 entschieden: Digitale Konten gehen auf die Erben über, wie Briefe und Tagebücher auch. Erben haben Zugangsrecht.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

1. Liste erstellen

Erstellen Sie eine Übersicht aller Online-Konten mit Benutzernamen. Speichern Sie diese sicher (z.B. in einem Passwort-Manager).

2. Digitalen Nachlassverwalter benennen

Bestimmen Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht oder im Testament, wer sich um Ihre digitalen Konten kümmern soll.

3. Anbieter-spezifische Regelungen

  • Facebook: Nachlasskontakt festlegen oder Konto löschen lassen
  • Google: Kontoinaktivitäts-Manager einrichten
  • Apple: Nachlasskontakt hinzufügen (ab iOS 15.2)

Wichtig bei Kryptowährungen

Ohne Zugangsdaten (Private Keys, Seed Phrase) sind Kryptowährungen unwiederbringlich verloren. Hinterlegen Sie diese sicher!

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